Auftragsverarbeitung liegt vor, wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten durch einen externen Dienstleister verarbeiten lässt. Typische Beispiele sind Cloud-Dienstleistungen, Buchhaltungssoftware oder IT-Support. Die Verantwortung für den Datenschutz bleibt grundsätzlich beim Auftraggeber. Der Dienstleister verarbeitet die Daten im Auftrag und nach Weisung des Unternehmens.
Um rechtssicher zu agieren, müssen Unternehmen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV-Vertrag) abschließen. Dieser Vertrag muss klar regeln, welche Daten verarbeitet werden, zu welchem Zweck und wie sie geschützt werden. Wichtig ist, dass der Auftragsverarbeiter ebenfalls alle Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) einhält.