▪️Analysieren Sie regelmäßig Ihre Datenschutz-Prozesse. Prüfen Sie dabei auch aktuelle Änderungen im BDSG und anderen relevanten Gesetzen.
▪️Ernennen Sie bei mehr als zehn Personen für die Datenverarbeitung einen Datenschutzbeauftragten. Schulen Sie diesen regelmäßig.
▪️Legen Sie besonderen Wert auf den Datenschutz am Arbeitsplatz. Passen Sie Arbeitsverträge und Betriebsvereinbarungen an die Vorgaben des BDSG an.
▪️Sorgen Sie für umfassende Dokumentation aller Datenschutz-Maßnahmen (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, technische und organisatorische Maßnahmen).
▪️Nehmen Sie Anpassungen internationaler Datenschutzgesetze ernst, wenn Sie grenzüberschreitend tätig sind.
▪️Nutzen Sie aktuelle Informationen und halten Sie sich über die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) auf dem Laufenden.