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Neue Pflicht zur C5 Typ 2 Zertifizierung – Was Cloud-Anbieter im Gesundheitswesen jetzt wissen müssen

C5 Typ 2 Testat Pflicht ab 2025: Neue Anforderungen für Cloud-Anbieter im Gesundheitswesen

Neue Standards für Cloud-Sicherheit im Gesundheitswesen

Mit der fortschreitenden Digitalisierung im Gesundheitswesen steigen die Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit rasant. Ab dem 1. Juli 2025 tritt ein entscheidender Wandel in Kraft: Für die Verarbeitung von Sozial- und Gesundheitsdaten in der Cloud ist dann ein C5 Typ 2 Testat erforderlich. Diese neue Regelung, verankert im Digitale-Gesundheitsgesetz (DigiG) sowie im neu eingeführten § 393 SGB V, betrifft insbesondere Krankenkassen, Leistungserbringer und IT-Dienstleister im Gesundheitsbereich.

Was ist das C5 Typ 2 Testat und warum ist es entscheidend?

Im Unterschied zum bisher akzeptierten C5 Typ 1 Testat, das lediglich die Eignung von Sicherheitsmaßnahmen bestätigt, fordert das Typ 2 Testat den Nachweis, dass diese Maßnahmen auch über einen längeren Zeitraum – mindestens sechs Monate – wirksam sind. Die Wirksamkeitsprüfung macht den Unterschied und erhöht das Sicherheitsniveau deutlich. Diese Maßnahme soll das Vertrauen in cloudbasierte Gesundheitslösungen stärken und die Integrität sensibler Gesundheitsdaten sichern.

Übergangsphase bis Juni 2025: Welche Nachweise gelten bis dahin?

Bis einschließlich 30. Juni 2025 dürfen weiterhin C5 Typ 1 Testate genutzt werden. In der Übergangszeit sind auch alternative Zertifikate zulässig – sofern sie ein vergleichbares Sicherheitsniveau gewährleisten. 

Dazu zählen:

Doch Vorsicht: Diese Alternativen gelten nur in Kombination mit einem detaillierten Maßnahmenplan, der die noch offenen C5-Kriterien adressiert.

Inhalt des Maßnahmenplans: Was Cloud-Anbieter dokumentieren müssen

Damit ein alternatives Zertifikat anerkannt wird, müssen Anbieter ergänzend einen klar strukturierten Maßnahmenplan vorlegen. 

Dieser muss unter anderem enthalten:
  • Eine Liste der nicht abgedeckten C5-Basiskriterien
  • Technische und organisatorische Maßnahmen, um bestehende Lücken zu schließen
  • Eine Meilensteinplanung mit einem maximalen Umsetzungshorizont von zwölf Monaten
  • Eine Strategie zur Erlangung eines C5 Typ 1 Testats innerhalb von 18 Monaten

Nur wer diese Anforderungen transparent erfüllt, kann in der Übergangsphase auf ein alternatives Testat setzen.

Ab Juli 2025: Warum das C5 Typ 2 Testat alternativlos wird

Während der aktuelle Entwurf der C5-Äquivalenzverordnung nur die Gleichwertigkeit mit Typ 1 Testaten regelt, ist ab Juli 2025 ausschließlich der Nachweis der kontinuierlichen Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen zulässig. 

Unternehmen, die sich bis dahin nicht auf ein Typ 2 Testat vorbereitet haben, riskieren:

  • den Verlust der Berechtigung zur Datenverarbeitung in der Cloud
  • Compliance-Verstöße nach SGB V
  • Vertragsrisiken mit Krankenkassen oder Leistungserbringern

Vorbereitung ist entscheidend: Handlungsempfehlung für Cloud-Anbieter

Wer im Gesundheitswesen Cloud-Dienste bereitstellt, sollte umgehend mit der Implementierung der C5-Kriterien beginnen – einschließlich der Dokumentation und dem Aufbau eines strukturierten Auditprozesses. Da die Typ 2-Testierung eine Rückschau über sechs Monate verlangt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, interne Prozesse zu analysieren, anzupassen und für die Prüfung vorzubereiten.

Ausblick: Was noch unklar bleibt

Ob und welche gleichwertigen Alternativen zum C5 Typ 2 Testat künftig anerkannt werden, ist derzeit nicht endgültig geregelt. Bis zur Anpassung der Verordnung herrscht hier Unsicherheit für viele Anbieter. Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt sich eine frühzeitige Orientierung an den C5-Typ 2-Anforderungen.

Kontaktieren Sie uns für Ihre Sicherheitsstrategie!

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E-Mail: hello@secaas.it
Telefon: +49 69 5060 75080
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