Warum die NIS-2-Richtlinie notwendig ist
Die Zahl der Cyberangriffe steigt stetig. Besonders kritische Infrastrukturen und große Unternehmen geraten zunehmend ins Visier von Cyberkriminellen. Um diese Bedrohungen einzudämmen, hat die Europäische Union die NIS-2-Richtlinieverabschiedet. Sie verlangt von Unternehmen strengere Sicherheitsmaßnahmen und sorgt für einheitliche Standards in der EU.
Was regelt die NIS-2-Richtlinie?
Was regelt die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie verpflichtet Unternehmen und Behörden dazu, ihre Cybersicherheitsmaßnahmen auszubauen und Schwachstellen frühzeitig zu beheben. Die neuen Vorgaben betreffen vor allem Unternehmen aus wichtigen Sektoren wie:
- Energie
- Gesundheit
- Transport
- Digitale Infrastrukturen
Zusätzlich weitet die NIS-2-Richtlinie den Geltungsbereich auf weitere Branchen aus, darunter Weltraum, Top-Level-Domain-Registrare und Vertrauensdiensteanbieter.
Was müssen Mitgliedstaaten umsetzen?
Jedes EU-Mitgliedsland muss:
- Eine nationale Cybersicherheitsstrategie einführen
- Computer Security Incident Response Teams (CSIRTs) benennen
- Einen zentralen Ansprechpartner (Single Point of Contact) bereitstellen
Diese Maßnahmen sollen die Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten verbessern und Unternehmen bei der Abwehr von Cyberangriffen unterstützen.
Welche Anforderungen gelten für Unternehmen?
Die NIS-2-Richtlinie verlangt von betroffenen Unternehmen:
- Ein Risikomanagementsystem aufzubauen, das Sicherheitsrisiken frühzeitig erkennt und behandelt
- Technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen
- Sicherheitsvorfälle unverzüglich zu melden, damit Behörden rechtzeitig reagieren können
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie missachtet, riskiert empfindliche Strafen. Die EU hat die Sanktionen harmonisiert, sodass Verstöße in allen Mitgliedstaaten einheitlich geahndet werden.
Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die NIS-2-Richtlinie bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wurde hierzu ein Referentenentwurf vorgelegt, der die notwendigen Anpassungen im nationalen Recht vorsieht. Es wird erwartet, dass durch die Umsetzung der Richtlinie etwa 30.000 deutsche Institutionen und Unternehmen betroffen sein werden, was eine deutliche Ausweitung gegenüber der bisherigen Regelung darstellt. Wikipedia+1BSI+1
Handlungsbedarf für Unternehmen
Die NIS-2-Richtlinie verlangt von Unternehmen deutlich mehr Engagement in der Cybersicherheit. Wer sich nicht rechtzeitig vorbereitet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch hohe wirtschaftliche Schäden durch Cyberangriffe.
Unternehmen sollten jetzt aktiv werden und ihre IT-Sicherheitsstrategien an die neuen Vorgaben anpassen.
Kontaktieren Sie uns für Ihre Sicherheitsstrategie!
Sie möchten Ihre IT-Sicherheit optimieren und sich auf die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie vorbereiten? Wir unterstützen Sie bei der Implementierung von ISO 27001, C5 & SOC 2!
- E-Mail: hello@secaas.it
- Telefon: +49 69 5060 75080
- Website: https://security-as-a-service.io